Allgemeine Geschäftsbedingungen der RMS Endoskopie-Technik, Stephan Wieth e.K.
Für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma
RMS Endoskopie-Technik und ihren Geschäftspartnern gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, ergänzend deutsches Recht.
Mit der Annahme des Angebots erklärt der Käufer (Kunde) sein Einverständnis sowohl für die vorliegende als auch für alle folgenden Geschäftsbeziehungen zu
RMS Endoskopie-Technik. Abweichende Vereinbarungen werden - auch wenn sie in die Bestellung des Käufers (Kunden) aufgenommen oder mündlich vereinbart werden - nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von
RMS Endoskopie-Technik ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Angebote
Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird. Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Lieferung innerhalb zweier Wochen nach Eingang der Bestellung erfolgt; in diesem Fall gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung. An allen Unterlagen unserer Angebote behält sich
RMS Endoskopie-Technik die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Technische und gestalterische Verbesserungen unserer Waren bleibt vorbehalten.
Preise
Die Preise sind in Euro (€) ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz, ebenso die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport in Rechnung gestellt.
Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von
RMS Endoskopie-Technik schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Firma
RMS Endoskopie-Technik. Teillieferungen sind zulässig.
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. bei Streik und Aussperrung) hat
RMS Endoskopie-Technik - auch bei schriftlich vereinbarten Terminen - nicht zu vertreten.
Schadenersatzansprüche des Käufers (Kunden/Bestellers) wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Verzug wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Kommt der Käufer (Kunde/Bestellter) in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist
RMS Endoskopie-Technik berechtigt, den entstandenen Schaden - einschließlich den Ersatz etwaiger Mehraufwendungen - zu verlangen.
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die jeweils billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Übergabe an Bahn, Post oder private Transportunternehmen auf den Käufer (Kunden/Besteller/Auftraggeber) über. Bei Rücksendung von fest bestellter Ware behält sich
RMS Endoskopie-Technik das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von
10% des Warenwertes zu erheben.
Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
Zahlung
Soweit anderes nicht schriftlich vereinbart, sind sämtliche Zahlungen sofort nach Erhalt der Ware netto ohne jeden Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht berechnet
RMS Endoskopie-Technik Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden.
Zurückhaltungsrechte können vom Käufer (Kunden/Besteller) nicht geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung vorgenommen werden. Bei Zahlungsverzug,
Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Vergleichs- oder Konkursverfahren werden Forderungen - auch gestundete - von
RMS Endoskopie-Technik sofort fällig.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Erfüllung der Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum von
RMS Endoskopie-Technik. Der Käufer (Kunde/Besteller) ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er darf den Liefergegenstand jedoch nicht verpfänden und nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch dritte Hand hat er
RMS Endoskopie-Technik unverzüglich zu benachrichtigen.
Gewährleistung und Haftung
Gebrauchte Instrumente, Zubehör oder sonstige bereits benutzte Ware verkauft
RMS Endoskopie-Technik ausschließlich als "gebraucht wie besichtigt und geprüft". Eine Garantie hierfür ist ebenso wie eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Es
können im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Diese werden schriftlich bei Rechnungsstellung erfasst.
Bei reparierten und grundüberholten Endoskopen leistet
RMS Endoskopie-Technik Reparatur-Garantie auf alle Teile, die repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Gewährleistung gilt auch für Reparaturen. Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate nach Fertigstellung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Gewährleistungen für Verschleiß, unsachgemäßen und übermäßigen Gebrauch, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Herunterfallen des Instruments, Eigenreparatur des Käufers (Kunden/Bestellers), Flüssigkeitsschäden und falsche Lagerung sind ausgeschlossen.
RMS Endoskopie-Technik behält sich vor, für die Reparatur und Grundüberholung von flexiblen Endoskopen nicht ausschließlich Originalherstellerersatzteile zu verwenden. Die von uns verwendeten Ersatzteile sind auf die jeweiligen Gerätetypen abgestimmt.
Wird bei Eingang defekter Endoskope Feuchtigkeit im mechanischen System und/oder optischem System festgestellt, kann für die Komponenten, die im Rahmen der Reparatur nicht erneuert wurden, keine Gewährleistung übernommen werden. Für die Reparatur von Endoskopen und deren Zubehör werden nicht ausschließlich Originalherstellerersatzteile verwendet.
Bei neuen Instrumenten, Optiken, Kameras, Monitoren und Zubehör gibt
RMS Endoskopie-Technik seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller an den Käufer (Kunden/Auftraggeber) weiter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Neugeräte beträgt ein Jahr und beginnt am Datum der Lieferung/Auslieferdatum.
Der Käufer (Kunde/Besteller) hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Wareschriftlich mitzuteilen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach Wahl von
RMS Endoskopie-Technik die Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung. Dabei hat der Käufer(Kunde/Besteller) die erforderliche Zeit zu gewähren und die beanstandete Ware kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Andernfalls verfallen die Garantieansprüche.
Für Waren, welche von Unterlieferanten bezogen oder repariert werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Hersteller-/Reparaturfirmen. Subjektive Farbeindrücke bei der Endoskopie stellen für sich keinen Mangel an einem Videokamera-System/Video-Endoskop dar.
Leihgeräte
Die Leihe von Geräten ist kostenfrei. Der Leihnehmer akzeptiert durch Annahme des Leihgegenstandes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
RMS Endoskopie-Technik. Der Versand der geliehenen Waren in beide Richtungen erfolgt auf Risiko des Leihnehmers und ist kostenpflichtig. Der Leihgegenstand ist unverzüglich auszupacken und auf seine Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind umgehend schriftlich anzuzeigen. Der Leihnehmer haftet bei Gebrauch und Lagerung für den Zustand des Leihgegenstandes. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für festgestellte Schäden die Reparaturrechnung anzuerkennen. Der Leihnehmer hat das Recht, anstatt der Übernahme der Reparaturkosten das Leihgerät zum Verkaufspreis der Firma
RMS Endoskopie-Technik zu übernehmen.
Sonstige Ansprüche
Nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlungen - auch soweit solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers (Kunden/Besteller) stehen - sind ausgeschlossen; es sei denn, die Firma
RMS Endoskopie-Technik haftet in
Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend.
Fristen bei Reparaturarbeiten sind Circa-Angaben und geben kein Recht auf Schadensersatz bei Überschreiten des Termins. Reparaturarbeiten an flexiblen Endoskopen bedingen ein Arbeiten am bzw. mit dem Bild- und Lichtleitbündel (z.B. beim Montage eines neuen Einführschaftes). Hierbei ist es möglich, dass Glasfaserbrüche verursacht werden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass hieraus keine Haftungsansprüche entstehen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine etwaig unwirksame Bestimmung gilt bereits hiermit als durch eine neue, wirksame Bestimmung ersetzt, welche möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck
erfüllt.
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Elmshorn. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Elmshorn. Die Rechtsbeziehung zwischen
RMS Endoskopie-Technik und dem Käufer (Kunden/Besteller) unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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